Gegendarstellung der Stadt Essen zum Grundstück Am Bögelsknappen 1
12.12.2020
KETTWIG: Villa Ruhnau
Von Silke Lenz
Das Grundstück Am Bögelsknappen 1 befindet sich im Privateigentum, es gehört nicht der öffentlich Hand. Das private Eigentum ist durch Artikel 14 des Grundgesetzes besonders geschützt. Dort heißt es u.a., dass Inhalt und Schranken des Eigentums durch die Gesetze bestimmt werden. Diese Gesetze formulieren objektive Kriterien für deren Anwendung, willkürliche Einschränkungen der Nutzung des Eigentums sind nicht zulässig. Zwei dieser Gesetze, die die freie Nutzung des Eigentums einschränken, stehen nun im Zusammenhang mit dem Gebäude Am Bögelsknappen 1 in der Diskussion: das Denkmalschutzgesetz des Landes NRW und Baugesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland.
Die zweite zu berücksichtigende Gesetzgebung ist das Baugesetzbuch:
Der Vorschlag, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen um im Anschluss über eine Veränderungssperre den Abriss des Gebäudes zu verhindern, ist vom grundsätzlichen Verfahrensablauf richtig gedacht. Er scheitert allerdings daran, dass ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan ein Planungsziel zum Inhalt haben muss. Dieses muss im Sinne der o.g. Eigentumsgarantie des Grundgesetzes positiv formuliert werden, darf also nicht lauten, den Abriss des Gebäudes zu verhindern.
Folgende Möglichkeiten wären beispielhaft vorhanden:
a Planungsziel: Dieses Planungsziel stünde dem Abriss des Gebäudes Am Bögelsknappen 1 nicht entgegen und könnte den Abriss nicht verhindern. Da das Gebäude Am Bögelsknappen 1 über eine bestehende Baugenehmigung verfügt und deutlich mehr Bauvolumen als ein Einfamilienhaus aufweist, würde ein solches Planungsziel auch einen sogenannten Planungsschaden verursachen, der von der Stadt zu entschädigen wäre.
b Planungsziel: Auch dieses Planungsziel stünde dem Abriss des Gebäudes Am Bögelsknappen 1 nicht entgegen, der Abriss würde das Planungsziel sogar unterstützen. Der o.g. Planungsschaden entsteht bei einem solchen Vorgehen in noch größerer Form.
Foto: Kosmas Lazaridis
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