„Die Entwicklung ist leider besorgniserregend“
05.04.2021
KETTWIG: Verkehrssituation auf der Heiligenhauser Straße
Von Nina van Bevern und Kosmas Lazaridis
Die Anwohner der Heiligenhauser Straße sind sauer: Vor ihren Haustüren wird offenbar munter gerast und die Stadt wiegelt das Problem ihrer Meinung nach ab. Konkret geht es um das Teilstück der Heiligenhauser Straße zwischen dem Tunnel und dem Bereich vor der Kita St. Josef (hier wurde bereits eine 30-Zone eingerichtet).
„Die jüngste Entwicklung der Ortseingangs- sowie Verbindungsstraße ist leider sehr negativ, da hier deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen minütlich an der Tagesordnung sind“, berichtet Oliver Langenstein, der unmittelbar von den Verkehrsproblemen betroffen ist. „Bedingt durch Corona und vermehrt im Home-Office arbeitend, ist die Entwicklung leider besorgniserregend. Geschwindigkeitsrekorde werden gebrochen, Motorradhorden fahren ohne Rücksicht und der Durchfahrtstunnel in Richtung Heiligenhaus wird als Bassverstärker für das eigene Mitteilungsbedürfnis missbraucht.“
Daher fordert der Anwohner eine Verkehrsberuhigung - für seine Sicherheit, aber auch die der anderen Verkehrsteilnehmer. Ein entsprechender Antrag dazu wurde allerdings bereits abgewiesen. Und auch von der Stadtspitze kommt wenig Unterstützung. In einem langen Schreiben hat Oberbürgermeister Thomas Kufen auf die Beschwerden von Oliver Langenstein reagiert und ihm versichert, dass vor seiner Haustür seitens der Stadt kein Handlungsbedarf besteht.
„Die Heiligenhauser Straße ist als sogenannte Vorbehaltsstraße im Hauptverkehrsstraßennetz klassifiziert und hat erhebliche regionale Verkehrsbedeutung für den Durchgangsverkehr. Der Standort der kurz vor dem Brückenbauwerk an der Stadtgrenze Essen/ Heiligenhaus installierten Ortstafeln ist auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger sowie der Polizei abgestimmt. Die doppelseitig angebrachten Ortstafeln sind ordnungsgemäß am Beginn und Ende der geschlossenen Bebauung in Höhe des Gebäudes Heiligenhauser Straße 50 ca. 85 Meter vor bzw. hinter der Brücke platziert. Wegen der fast unmittelbaren Lage vor und hinter der Kurve ist der Standort alternativlos und die Beschilderung in beiden Fahrtrichtungen zweifelsfrei erkennbar.
Aus Richtung Süden (Heiligenhaus) kommend, haben Fahrzeugführende durch das Zeichen 310 StVO (Ortseingangstafel) die nur unter günstigen Umständen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu beachten. In Gegenrichtung wird schon vor der Ortsausgangstafel zusätzlich durch Zeichen 105 StVO auf die gefahrträchtige Doppelkurve im Zusammenhang mit dem Brückendurchlass sowie durch Zeichen 114 StVO auf eine mögliche Schleuder- bzw. Rutschgefahr hingewiesen. Zudem wird hier eine eher defensive Fahrweise durch die vorhandene durchgezogene Fahrbahnmarkierung begünstigt. Vor diesem Hintergrund kann kein Verkehrsteilnehmer der Ansicht sein, hier hinter dem Ortsausgangsschild bis zum lediglich maximal 80 bis 85 Meter entfernten Kurven- und Brückenbereich 100 km/h schnell fahren zu können bzw. dürfen. Insofern bedarf es hier sicherlich keine beschilderungstechnische Geschwindigkeitsregelung…“, so der Oberbürgermeister.
„Interessanter Weise hat die Stadt Heiligenhaus reagiert. Es wurde eine Geschwindigkeitsmessung installiert, die per Smiley erkennen lässt, ob die Geschwindigkeit gehalten oder überschritten ist“, kontert Oliver Langenstein und meint: „Unsere Straße weist meine Erachtens zu wenig Schilder der Geschwindigkeitsbegrenzung auf und die Passierstelle des Tunnels weiterhin mit 50 km/h zu belassen, ist in meinen Augen grob fahrlässig!“ Der Kettwiger mahnt daher: „Das geht hier so lange gut, bis mal was Schlimmes passiert!“
Unfallpotential hat seiner Meinung nach auch die besonders für auswärtige LKW-Fahrer zu spät gesetzte Beschilderung der Höhenbegrenzung des Tunnels. Immer wieder kommt es vor, dass tonnenschwere Fahrzeuge rückwärts rangiert werden müssen, weil die großen LKWs nicht durch den Tunnel passen.
Fotos: Kosmas Lazaridis
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