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40 Absagen! Stadt nimmt Stellung zur Situation der Schule an der Ruhr

15.02.2023

KETTWIG: Schulanmeldungen 
Von Nina van Bevern 

Die Schulwahl ist für viele Eltern eine Herausforderung und gestaltet sich manchmal viel schwieriger als gedacht. Eine Kettwig intern-Leserin berichtet über die aktuelle Situation in Kettwig vor der Brücke: „Gestern ist für viele Eltern und Kinder hier in unserem Stadtteil ein großes Problem aufgetreten. Über 40 Familien (ohne Geschwisterkinder) aus vor der Brücke und Ikten haben einen Ablehnungsbescheid von der Schule an der Ruhr erhalten. Zu viele Anmeldungen haben dazu geführt, dass die Schule nur Kinder in einem Radius von 1 km um die Schule aufnehmen kann. Diese Vorgaben kommen vom Schulamt der Stadt Essen und sind nicht willkürlich ausgesucht worden. Somit müssen nun ca. 40 Kinder schnellstmöglich einen anderen Schulplatz finden. Es ist davon auszugehen, dass die Schmachtenbergschule nicht alle diese Kinder auffangen kann. Wird auch dort wieder ein Radius gezogen, stehen wieder vor allem die Kinder aus vor der Brücke ohne Platz da! Die Stadt hat es verschlafen, eine Lösung für die abgerissene Schule am Mintarder Weg zu finden. Die Zahlen der Schulkinder sind lange vorher absehbar. Wir möchten gerne auf dieses Problem aufmerksam machen und würden uns freuen, wenn sich weitere betroffene Familien melden!“ 

Kettwig intern hat bei der Stadt nachgefragt, ob es sein kann, dass das Schulamt die Situation nicht im Blick hatte? Warum werden nicht ersatzweise Container aufgebaut, wenn der Bau der neuen Grundschule in Kettwig vor der Brücke längere Zeit beansprucht? 

Dazu teilt Stadtsprecherin Silke Lenz mit: „Der Fachbereich Schule hat natürlich die Schulplatzsituation in allen Stadtteilen gut im Blick, so auch in Kettwig. Die Prognosezahlen in Kettwig (siehe Band 1 der Schulentwicklungsplanung) gehen davon aus, dass sechs Züge in den nächsten Jahren auskömmlich sein werden. Darauf basiert die Ausgestaltung unseres Schulplatzangebotes. Die Aufstellung von zusätzlichen Schulpavillons auf dem Grundstück am Mintarder Weg wäre gar nicht möglich und eine Aufstellung würde zudem den Neubau verzögern, das wäre sicherlich das genau falsche Signal. Es gibt zwei dreizügige Grundschulen (81 x 2 Plätze = 162). Sollte es mittelfristig zahlenmäßige Abweichungen nach oben, über die sechs Züge hinaus geben, so kann bspw. die Schmachtenbergschule Mehrklassen bilden (s.u.) und die Schule an der Ruhr kann, nach erfolgtem Neubau am Mintarder Weg, perspektivisch ebenfalls vier Eingangsklassen aufnehmen, wenn Bedarf besteht. 

Zur konkreten Anmeldesituation in Kettwig zum nächsten Schuljahr: Gemäß § 46 Abs. 1 S. 1 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes in die Schule innerhalb des vom Schulträger festgelegten Rahmens. Die Schule an der Ruhr wird gemäß des Beschlusses des Rates der Stadt Essen dreizügig geführt. Mit Stand von heute verzeichnete die Schule an der Ruhr 119 Anmeldungen. Nach § 6a Abs. 1 S. 1. Nr. 3 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) liegt die maximale Aufnahmekapazität bei drei Eingangsklassen bei 81 Kindern. Nach § 46 Abs. 2 S. 1 SchulG kann die Aufnahme in eine Schule abgelehnt werden, wenn ihre Aufnahmekapazität erschöpft ist. Gemäß § 46 Abs. 2 S. 2 SchulG können besondere Aufnahmevoraussetzungen und Aufnahmeverfahren für einzelne Schulstufen oder Schulformen sowie Aufnahmekriterien bei einem Anmeldeüberhang in der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung - hier: Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule - AO-GS) - geregelt werden. 

Die rechtlichen Vorgaben für die Aufnahmeentscheidung der Schulleitung ergeben sich im Wesentlichen aus § 46 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 SchulG NRW i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 1 und 4, Abs. 3 AO-GS. Danach hat jedes Kind grundsätzlich einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde und sind bei einem Anmeldeüberhang die in § 1 Abs. 3 AO-GS genannten Aufnahmekriterien heranzuziehen. 
In diesem Fall entscheidet die Schulleitung einer Grundschule nach Ermessen über die Schulaufnahme, insbesondere darüber, welche und wie viele der in § 1 Abs. 3 Satz 4 Nrn. 1 bis 5 AO-GS abschließend aufgezählten Aufnahmekriterien herangezogen werden. Die Auswahl an der Schule an der Ruhr erfolgte gemäß § 46 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) und § 1 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule - AO-GS) mit den darin erlassenen Verwaltungsvorschriften, nach den Kriterien: Geschwisterkinder, Schulwege. In einer sich aus dem dargestellten Auswahlverfahren ergebenden Rangfolge können Kinder auf den Listenplätzen 82 von 119 nicht aufgenommen werden. Die Kapazitätsgrenze der Schule an der Ruhr liegt, wie bereits ausgeführt, bei 81 Kindern. 

Kein Kind in Kettwig bleibt unversorgt. 
Für Kinder, die an der Schule an der Ruhr nicht aufgenommen werden können, steht die Schmachtenbergschule für einen Schulbesuch zur Verfügung. Sollte auch hier die Kapazitätsgrenze erreicht werden, so wird an der Schmachtenbergschule zum SJ 2023/24 eine Mehrklasse gebildet werden. So stehen in Summe 185 Schulplätze für derzeit 163 aus Kettwig angemeldete Kinder zur Verfügung. Kein Kind in Kettwig bleibt daher unversorgt. Ggf. kann es sogar noch vereinzelt zu Rückstellungen oder zu Aufnahmen an Förderschulen kommen, so dass das ursprüngliche Schulplatzangebot in Höhe von 162 Plätzen ggf. auch auskömmlich sein wird. Das wird sich in den nächsten Wochen zeigen, ändert aber nichts an der wichtigsten Botschaft: Der Schulträger wird ein bedarfsgerechtes Angebot im Bereich der Eingangsklassen in Kettwig zum SJ 2023/24 ermöglichen.“ 

Fotos: Kosmas Lazaridis

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